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Unser Herz schlägt für Musik

pfa DJ-Service - AGB

Erfahrene Discjockeys für Hochzeit und andere Feste & Feiern - bundesweit

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragssprache ist Deutsch

§ 01 - Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen 'party-for-all DJ-Service', vertreten durch Bernd Schydlowski als Alleininhaber, im folgenden 'pfa' genannt, dem Auftraggeber oder Kunden, im folgenden 'AG' genannt und dem durch 'party for all DJ-Service' vermittelten Discjockey, Moderator oder Künstler, im folgenden 'DJ' genannt. Änderungen dieser Bedingungen erfordern die Textform, auch wenn der 'AG' bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Eine Zustimmung hierzu seitens 'pfa' bedarf der Textform. Nicht durch 'pfa' zu verantwortende Umstände wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Einstellung des Gewerbes oder andere unvorhersehbare Ereignisse entbinden 'pfa' und seine Erfüllungsgehilfen von der Erfüllung abgeschlossener Verträge. Der dem 'AG' übersandte Musikwunsch-Fragebogen ist Bestandteil des Vertrages.

§ 02 - Angebot und Vertrag

Alle Angebote von 'pfa' sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn 'pfa' eine Auftragsbestätigung an den 'AG' sendet. Mündliche Absprachen bedürfen zur Gültigkeit ebenfalls der Textform.

§ 03 - Beginn und Ende der Veranstaltung

Die Tätigkeit des DJ und damit die Laufzeit des vom 'AG' gewählten Pakets beginnt mit der vertraglich festgelegten Zeit. Sollte vom 'AG' ein früherer Zeitpunkt des Beginns gewünscht werden, so ist dies auf dem Abschlussbericht für den 'DJ' zu vermerken und die Startzeit der 'DJ-Tätigkeit' verschiebt sich auf diesen Zeitpunkt. Eine Verlagerung des Startzeitpunktes auf eine spätere Zeit ist nur bis 2 Tage vor der Veranstaltung möglich und muss in schriftlicher Form (eMail genügt) erfolgen. Auch sogenannte Hintergrundmusik z.B. beim Essen gehört zur Tätigkeit des 'DJ' und kann nicht davon ausgenommen werden. Der 'DJ' wird in keinem Fall eigenmächtig eine Veranstaltung beenden. Er wird seine Tätigkeit nur auf Weisung des 'AG' oder eines Bevollmächtigten einstellen. Eine Berechnung zusätzlicher Stunden erfolgt pro angefangene 30 Minuten.

§ 04 - GEMA Anmeldung und Zahlung der Gebühren

Der 'AG' ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der 'AG'. Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie 'öffentlich' oder 'nicht öffentlich' definiert sind, kann der 'AG' den Internetseiten der GEMA entnehmen. Der 'AG' ist informiert, dass der eingesetzte 'DJ' im Sinne der GEMA u. U. auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeitet und gibt dies bei seiner Meldung an die GEMA an. Private Feiern sind in der Regel nicht anmeldepflichtig, jedoch obliegt es dem 'AG', sich über den aktuellen Stand zu informieren.

§ 05 - Leistungen

Die durch 'pfa' zu erbringenden Leistungen umfassen: Beratung bei der Planung der Veranstaltung. Vermittlung eines 'DJ' für die geplante Veranstaltung. Stellung der für die Veranstaltung ausreichend dimensionierten Musikanlage. Paketabhängige Stellung einer Lichtanlage. Notfallservice - siehe § 11.

§ 06 - Preise

Gültig sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die vor, während oder nach einer Veranstaltung erbracht werden und nicht in Vertrag oder Auftragsbestätigung aufgeführt sind, werden gesondert berechnet. Wenn der 'AG' auf einen bestimmten 'DJ' besteht, gelten individuelle Regelungen, speziell für An-/Abreise und/oder Übernachtung.

§ 07 - Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht

Sollte sich nach Abschluss eines Vertrages herausstellen, dass der 'AG' z.B. gegen ethnische, politische oder rassistische Rechtsprechung oder Grundsätze verstößt, dass der 'AG' bei früheren Veranstaltungen seiner Zahlungspflicht nicht oder nur zum Teil nachgekommen ist, oder bei Abschluss des Vertrages unrichtige Angaben gemacht hat, so kann 'pfa' den Vertrag ohne rechtliche Folgen fristlos kündigen.

Der 'AG' kann diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich per Brief, Fax oder eMail ohne Angabe von Gründen bei 'pfa' widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

§ 07a - Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, außer mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; keinesfalls werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 08 - Stornierung eines Auftrages

Bis 14 Tage nach Eingang der Auftragsbestätigung beim 'AG' fallen keine Stornogebühren an (ausgenommen die Buchung erfolgte kurzfristig und die Veranstaltung findet innerhalb dieses Zeitrahmens statt. In diesem Fall sind 75 % der Vertragssumme fällig.).
- Bis   2 Tage vor der Veranstaltung - 90 % der Vertragssumme
- Bis 10 Tage vor der Veranstaltung - 75 % der Vertragssumme
- Bis 20 Tage vor der Veranstaltung - 50 % der Vertragssumme
- Bis 30 Tage vor der Veranstaltung - 25 % der Vertragssumme
In allen anderen Fällen beträgt die Mindeststornogebühr 50,-- Euro. Sind bereits Vorleistungen erbracht, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, werden dem 'AG' diese Kosten voll in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen (Tod, Feuer, etc.) können andere Regelungen vereinbart werden.

§ 09 - Haftung

Der 'AG' haftet für Schäden die durch ihn selbst oder Gäste und Besucher der Veranstaltung am Equipment (Musik-/Lichtanlage etc.) entstehen. Sollte das für die Veranstaltung von 'pfa' bzw. eines seine Erfüllungsgehilfen bereitgestellte Equipment teilweise oder ganz ausfallen und Instandsetzungsversuche nicht erfolgreich sind, so dass eine Weiterführung der Veranstaltung seitens 'pfa' nicht möglich sein sollte, erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatz für 'pfa' maximal auf die vertraglich festgelegte Vergütungssumme. Bei bereits installierten Musik- bzw. Lichtanlagen die dem 'DJ' seitens des Veranstalters zur Nutzung bereitgestellt werden, übernimmt 'pfa' keinerlei Haftung und Garantie für die Funktionstüchtigkeit und Qualität der Anlage. Eine Minderung des zu zahlenden Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das gleiche gilt für den Fall, das von 'pfa' gestelltes Equipment an bereits vorhandene oder vorinstallierte Anlagen angeschlossen wird. Für entstehende Schäden durch den Anschluss an vorinstallierte übernimmt 'pfa' keinerlei Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Zeltveranstaltungen, Open-Air etc. hat der 'AG' für ausreichende Regensicherheit für das von 'pfa' bzw. 'DJ' bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. Der 'DJ' ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das 'pfa' mit seiner Leistung in Verzug gerät.

§ 10 - Genehmigungen, Abnahmen

Der 'AG' ist verantwortlich das alle eventuellen behördlichen Auflagen erfüllt, oder, falls erforderlich, Genehmigungen eingeholt werden und Abnahmen rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen. 'pfa' kann für nicht eingeholte Genehmigungen oder fehlende Abnahmen und eventuell daraus resultierende Beeinträchtigungen oder Ausfall der Veranstaltung in keinem Fall haftbar gemacht werden.

§ 11 - Ersatzstellung

'pfa' stellt, soweit dies im zeitlichen Rahmen und der Verfügbarkeit möglich ist, Ersatz für einen durch irgendwelche Gründe ausgefallenen 'DJ', wobei alle vertraglichen Vereinbarungen weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Mindest verbleibende Zeit bis zur Veranstaltung 24 Stunden. Eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden. Für den 'AG' entstehen keinerlei Mehrkosten. Gelingt es nicht, den ausgefallenen 'DJ' zu ersetzen, erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatz für 'pfa' maximal auf die vertraglich festgelegte Vergütungssumme, wobei bereits erbrachte Leistungen in Abzug zu bringen sind.

§ 12 - Zahlung, Entgelt

Der 'AG' erhält mit der Auftragsbestätigung eine Zahlungsaufforderung über etwa die 30 % der Basisauftragssumme. Erst mit Eingang dieses Betrages auf dem Konto von 'pfa' wird der Vertrag wirksam und der Termin fest reserviert. Der Restbetrag, der sich aus dem Vertrag/der Auftragsbestätigung ergibt, incl. der eventuellen Mehrstunden, Anfahrtspauschale usw. ist am Ende der Veranstaltung dem 'DJ' in bar auszuzahlen. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. 'DJ' ist in diesem Fall Erfüllungsgehilfe für 'pfa' und wird eine entsprechende Quittung ausstellen. Der 'AG' bestätigt durch Unterschrift auf einer Kopie der Quittung die Anzahl der Stunden und des gezahlten Betrages. Dieser Beleg ist Grundlage für die Endabrechnung zwischen 'pfa' und dem 'DJ'. Firmenkunden erhalten eine durch 'pfa' erstellte Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

§ 13 - Zahlungsverzug

Die Zahlungspflicht des 'AG' tritt mit Erhalt der Auftragsbestätigung/Abschlagsrechnung, bzw. mit Beendigung der Veranstaltung ein. Verweigert der 'AG' die Zahlung, gleich aus welchem Grund, ist 'pfa' berechtigt, sofort Verzugszinsen in der von Banken und Sparkassen berechneten Höhe zu fordern. Auch wenn der 'AG', gleich aus welchem Grund, mit der Ausführung der Leistung von 'pfa' und/oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht zufrieden war, entbindet ihn dies nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

§ 14 - Mängel

Der 'AG' kann innerhalb von 14 Tagen nach Erbringen der Leistung in schriftlicher Form etwaige Mängel bei 'pfa' anzeigen. Nach dieser Frist erlöschen alle etwaigen Ansprüche.

§ 15 - Datenschutz

'pfa' wird in keinem Fall Daten des 'AG' an Dritte weitergeben und diese nur in Verbindung mit der Auftragsausführung verwenden. Die Daten des 'AG' werden von 'pfa' elektronisch gespeichert. Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von 'pfa'.

§ 16 - Bildmaterial

'pfa' ist berechtigt, Fotos und Videos der Veranstaltung zu Veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden, wenn dem nicht ausdrücklich schriftlich vom 'AG' widersprochen wird.

© 2008- party-for-all DJ-Service (Stand 27.08.2013) Nachdruck auch Auszugsweise nicht gestattet

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(Letztes Update: 13.04.2024 10:48)
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